Als Rezept sehen viele Beobachter:innen und Meinungsmacher:innen eine Konzentration der Spitäler auf deutlich weniger Standorte. Diese Überlegungen sollen durchaus diskutiert werden, und die Entwicklung in verschiedenen Regionen der Schweiz zeigt, dass die Konzentration der Anzahl Akutspitäler auf weniger Standorte eine akzeptable Massnahme sein kann, um die zahlreichen Probleme der Akutspitäler zu adressieren. Mit Blick auf unsere föderalen Strukturen lohnt es sich aber, für einen kleinen Kanton wie den Kanton Uri mit nur einem einzigen Akutspital, die Frage zu klären, was verloren gehen kann, wenn das spitalbasierte Leistungsangebot ganz oder teilweise aufgegeben bzw. in andere Kantone ausgelagert wird.
Bei den nachfolgenden Überlegungen ist von Bedeutung, dass die Schweiz ein hoch föderales Land ist. Unter anderem gehören das Bildungswesen, die Sicherheit, das Finanzwesen und das Gesundheitswesen zu den Kernaufgaben der einzelnen Kantone. Nur in wenigen Teilen ist diese Hoheit an den Bund ausgelagert worden, wie zum Beispiel bei der Armee oder bei der Währung. So sind die Kantone dafür verantwortlich, dass es für die Bevölkerung ausreichend Spitalkapazitäten gibt. Entsprechend ist die Finanzierung des Spitalwesens ausgestaltet, bei welcher die Kantone 55 % der Behandlungskosten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner tragen, unabhängig davon, in welchem Spital die Behandlung stattfindet. Deshalb sind Versorgungsmodelle, wie sie andere Länder kennen, nicht einfach so auf die Schweiz übertragbar. Zum Beispiel wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es Dänemark geschafft hat, die Anzahl der Spitäler deutlich zu reduzieren. Dänemark ist aber eine parlamentarische Monarchie, und aus politischer Sicht ein Zentralstaat. Es gibt im Parlament kein Zweikammersystem, welches die Interessen der Regionen institutionell vertritt.
«[...] Deshalb sind Versorgungsmodelle, wie sie andere Länder kennen, nicht einfach so auf die Schweiz übertragbar.»
Am KSU sind rund 25 Assistenzärztinnen und -ärzte angestellt. Diese bleiben für ein oder zwei Jahre am KSU, bevor sie ihren Facharzttitel in einem Zentrumsspital erlangen. Eine beachtliche Anzahl dieser Assistenzärztinnen und -ärzte kehrt später in den Kanton Uri zurück, um hier einer ärztlichen Tätigkeit nachzugehen. So hat ein Grossteil der im Kanton Uri tätigen Hausärztinnen und Hausärzte seine Assistenzzeit am KSU verbracht. Mit anderen Worten wäre die hausärztliche Grundversorgung ohne eigenes Spital im Kanton Uri kaum mehr sichergestellt. Zur Grundversorgung werden auch die gynäkologischen Sprechstunden gezählt. Das KSU nahm auf diesem Gebiet im Jahr 2023 rund 9’200 Sprechstundentermine wahr. Diese Aufgabe haben Spitalärztinnen und -ärzte übernommen, welche ebenso im Operationssaal oder in der Geburtshilfe tätig sind. Es ist mehr als fraglich, ob dieses Grundangebot ohne ein breit aufgestelltes Kantonsspital aufrechterhalten werden kann. Das KSU hat diese Aufgabe gerade deshalb übernommen, weil die privaten Leistungserbringenden diese Nachfrage nicht annähernd stillen konnten.
Neben den Weiterbildungen zum Assistenzarzt und zur Assistenzärztin bilden wir am KSU zusätzlich 78 Lernende und Studierende aus. Diese zumeist jungen Menschen sind langfristig gesehen die Basis einer starken und fachlich sehr gut qualifizierten pflegerischen und therapeutischen Versorgung unseres Kantons. Viele dieser Fachkräfte finden später den Weg in Pflegeheime, zur Spitex, oder sie wählen im Kanton Uri den Weg der beruflichen Eigenständigkeit im Gesundheitswesen. Ohne KSU würde der Personalmangel in den Pflege- und Therapieberufen im Kanton Uri ohne Zweifel viel ausgeprägter sein.
«Diese zumeist jungen Menschen sind langfristig gesehen die Basis einer starken und fachlich sehr gut qualifizierten pflegerischen und therapeutischen Versorgung unseres Kantons.»
Im KSU arbeiten 623 Personen, welche sich 472 Vollzeitstellen teilen. Durch die Anstellung dieser Mitarbeitenden wird im Kanton Uri eine Wertschöpfung von mehr als 70 Mio. Franken erwirtschaftet. Würde das KSU wie in anderen Regionen auf eine erweiterte Notfallstation mit einer Pflegeabteilung für medizinische Notfälle reduziert, so reduzierte sich diese Wertschöpfung auf schätzungsweise
20 Mio. Franken, je nachdem, welche Leistungen die erweiterte Notfallstation erbringen würde. Die restlichen 60 Mio. Franken würden mittelfristig in andere Kantone abfliessen, ohne dass unserer Kanton hierfür entschädigt würde.
Das KSU betreibt für die Urner Bevölkerung einen erweiterten Notfalldienst, bei welchem dringende und komplexe Krankheitsbilder rasch erkannt und behandelt werden. Bei diesem Notfalldienst arbeiten verschiedene Fachdisziplinen mit, so aus der Inneren Medizin, der Anästhesie, der Unfallchirurgie, der Traumatologie des Bewegungsapparates und der Gynäkologie bzw. Geburtshilfe. Dieser erweiterte Notfalldienst ist für die Urner Bevölkerung überlebenswichtig und stellt daher einen wichtigen Bestandteil der Wohnort- und Standortattraktivität dar. Er kann nicht weggespart werden, auch wenn er insgesamt defizitär ist. Eine erweiterte Notfallstation kann nicht kostendeckend betrieben werden, weil die diesbezüglichen Vorhalteleistungen (365 Tage à 24 Stunden) nicht vermindert werden können. Sie wäre weiterhin auf die finanzielle Unterstützung des Kantons angewiesen, da qualifiziertes Ärzte- und Pflegepersonal rund um die Uhr anwesend sein muss. Gleichzeitig müsste der Rettungsdienst für die vielen Verlegungen in andere Kantone ausgebaut werden. Deshalb würde das KSU auf seinen defizitären Leistungseinheiten sitzen bleiben, während die aus finanzieller Sicht lukrativen Leistungsangebote aufgegeben werden. Zu diesen lukrativen Leistungen gehören Wahleingriffe am Bewegungsapparat (Orthopädie) oder die Urologie.
These
Wenn die Spitalkapazitäten durch die Schliessung von Regionalspitälern reduziert und in den bevölkerungsreichen Kantonen zentralisiert werden, dann würde schon bald gefordert, dass sich diejenigen Kantone, welche die Spitalkapazitäten nicht bereitstellen, an den Defiziten den übrig gebliebenen Spitälern beteiligen müssen. Denn die Defizite sind auch bei deutlich weniger Akutspitälern fester Bestandteil der Spitalfinanzierung, sie sind der erklärte politische Wille. Siehe hierzu unseren Beitrag «Reise nach Jerusalem» im Geschäftsbericht 2022. Es gäbe dann ein Spitalkonkordat, welches die Finanzflüsse regelt, so wie dies bei den Hochschulen der Fall ist. Am Ende bliebe dem Kanton Uri eine erweiterte Notfallstation, welche besonders defizitär ist, während das spitalbasierte Leistungsangebot der anderen Kantone durch Urner Steuergelder subventioniert werden müsste. Diese These ist nicht abwegig, haben doch einzelne Kantone diese Überlegungen schon während der Covid-Krise, als sie Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen übernommen haben, ins Spiel gebracht.
«Deshalb sollte mindestens fünf Mal darüber nachgedacht werden, ob man spitalbasierte Leistungen ganz oder teilweise in andere Kantone auslagert. [...] Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde der Kanton Uri aus finanzieller Sicht ebenso als Verlierer dastehen. »
Deshalb sollte mindestens fünf Mal darüber nachgedacht werden, ob man spitalbasierte Leistungen ganz oder teilweise in andere Kantone auslagert. Klar ist, dass die Patientensicherheit aufgrund des nicht mehr vorhandenen Angebots insgesamt sinken würde und dass der Kanton in der Folge als Wohn- und Standortkanton weniger attraktiv wäre.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde der Kanton Uri aus finanzieller Sicht ebenso als Verlierer dastehen. Deshalb haben der Regierungsrat und das KSU schon im Vorfeld der Volksabstimmungen zum Neubau darauf hingewiesen, dass ein Neubau für eine erweiterte spitalbasierte Grundversorgung für den Kanton Uri die günstigste Lösung sei. Die diesbezüglichen Fakten haben sich seither zugunsten eines starken Kantonsspitals entwickelt.