Als Akutspital bietet das Kantonsspital für rund 37'000 Einwohnerinnen und Einwohner eine erweiterte spitalbasierte Grundversorgung.
Das Kantonsspital Uri ist eine selbständige Unternehmung des öffentlichen Rechts. Der mit dem öffentlichen Recht verbundene Auftrag ist im Gesetz über das Kantonsspital Uri sowie im Leistungsauftrag des Landrates umschrieben.
Das Kantonsspital hat für die Bevölkerung des Kantons Uri eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Spitalversorgung zu tragbaren Kosten sicherzustellen. Diese Leistungen sind unter Berücksichtigung der medizinischen und pflegerischen Möglichkeiten stationär oder ambulant zu erbringen. Der Auftrag des Kantons beinhaltet insbesondere:
Im Auftrag mit eingeschlossen sind die Begleitung und die Betreuung sterbender Patientinnen und Patienten und ihrer Bezugspersonen.
«Wir sind das medizinische Kompetenzzentrum im Kanton Uri und haben als Regionalspital Vorbildcharakter. Herausforderungen gehen wir proaktiv und mutig an.»
Von dieser Vision lassen wir uns leiten.
Unsere aus der Vision abgeleiteten strategischen Stossrichtungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: