Das Kantonsspital Uri ist eine selbständige Unternehmung des öffentlichen Rechts. Der mit dem öffentlichen Recht verbundene Auftrag ist im Gesetz über das Kantonsspital Uri sowie im Leistungsauftrag des Landrates umschrieben.
Leistungsauftrag
Als Akutspital bietet das Kantonsspital für rund 37'000 Einwohnerinnen und Einwohner eine erweiterte spitalbasierte Grundversorgung. Das Kantonsspital hat für die Bevölkerung des Kantons Uri eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Spitalversorgung zu tragbaren Kosten sicherzustellen. Diese Leistungen sind unter Berücksichtigung der medizinischen und pflegerischen Möglichkeiten stationär oder ambulant zu erbringen. Der Auftrag des Kantons beinhaltet insbesondere:
Die Sicherstellung der stationären erweiterten medizinischen Grundversorgung
Die Behandlung von ambulanten Patientinnen und Patienten
Die Gewährleistung einer ständigen Notfallversorgung
Die Ausbildung von Personen in den pflegerischen, medizinischen und medizinisch-technischen Berufen
Im Bedarfsfall das Betreiben einer geschützten Operationsstelle
Im Auftrag mit eingeschlossen sind die Begleitung und die Betreuung sterbender Patientinnen und Patienten und ihrer Bezugspersonen.
Der Spitalrat ist das oberste Organ des Kantonsspitals Uri. In seinen Händen liegt die Gesamtleitung und die strategische Führung.
Die Spitalleitung ist das operative Führungsorgan des Kantonsspitals Uri und besteht aus sieben Mitgliedern.