Ende November 2024 schliesst das Kantonsspital Uri (KSU) nach 13 konstruktiven Sitzungen während fast zwei Jahren mit den Verbänden und Gewerkschaften erfolgreich einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Neben der Einführung eines zeitgemässen Lohnmodells wurde insbesondere die Dienstplanungssicherheit für die Mitarbeitenden verbessert.
Gründe für einen GAV
2020 erreichte den Regierungsrat des Kantons Uri ein Motionstext, in dem ein GAV für das KSU gefordert wurde. Dadurch sollten den Anliegen und Bedürfnissen des Gesundheitspersonals – insbesondere hinsichtlich Überbelastung und häufig wechselnder Dienstpläne – Gehör verschafft werden. Daraufhin empfahl der Regierungsrat im Jahr 2021 der Spitalführung, gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden (im Folgenden als Verbände bezeichnet), einen GAV zu prüfen, um dem Gesundheitspersonal eine Stimme zu geben. Ziel war es, zusammen mit den Verbänden und den Vertreter:innen der internen Arbeitnehmervertretung faire, verlässliche und mitbestimmte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Evaluation der Bedürfnisse
Anfangs 2023 haben das KSU und die Verbände die Bedürfnisse der Mitarbeitenden evaluiert. Während die Spitalführung die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung 2021 berücksichtigte, führten die Verbände so genannte Sounding-Boards mit den Mitarbeitenden durch. Ebenso wurden unabhängige Quellen (Literatur, Expertenmeinungen) berücksichtigt. «Die daraus gewonnenen Erkenntnisse der Verbände, Spitalführung und der unabhängigen Studien waren weitgehend deckungsgleich», so Fortunat von Planta, Spitaldirektor.
Identifizierter Handlungsbedarf
Als Handlungsbedarf haben die Spitalführung sowie die Verbände folgende Punkte eruiert:
Umgesetzte Verbesserungen
In den 13 Sitzungen, welche sich auf einen Zeitraum von fast zwei Jahren erstreckten, konnten unter anderem folgende zielführenden Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen vorgenommen werden:
Zudem wurden ein sachlicher Kündigungsschutz und schuldrechtliche Bestimmungen eingeführt. Im Zusammenhang mit dem GAV wird ein Solidaritätsbeitrag erhoben.
Kosten des GAV
Die Gesamtkosten des GAV belaufen sich auf 2.85 Mio. Franken pro Jahr, wobei rund zwei Drittel auf das angepasste Lohnmodell und rund 500'000 Franken auf die Anpassung der Inkonvenienz- und Pikettzulagen zurückzuführen sind.
Fazit
Die GAV-Verhandlungen dauerten knapp zwei Jahre. Sie verliefen jederzeit wertschätzend und auf Augenhöhe, immer mit Blick auf die Erwartungen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden. Daniele Pica von der Syna Gewerkschaft meint: «Die nun vorliegenden Arbeitsbedingungen tragen stark dazu bei, dass das KSU am Arbeitsmarkt ein attraktiver Arbeitgeber ist.» Ergänzend dazu sagt Sandra Hauger, Leiterin Pflege und Therapie am KSU: «Die Massnahmen, welche die Planungssicherheit bei der Dienstplanung erhöhen bzw. bessere Trennung zwischen Arbeit und Freizeit ermöglichen, sind innovativ und haben Vorzeigecharakter». Die Verbände und Gewerkschaften sowie die Spitalführung sind überzeugt, dass das KSU mit dem vorliegenden GAV gut auf die Herausforderungen, welche der Arbeitsmarkt mit sich bringt, vorbereitet ist.