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Kantonsspital Uri und Verbände sowie Gewerkschaften schliessen Gesamtarbeitsvertrag ab

Montag, 16. Dezember 2024

Ende November 2024 schliesst das Kantonsspital Uri (KSU) nach 13 konstruktiven Sitzungen während fast zwei Jahren mit den Verbänden und Gewerkschaften erfolgreich einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Neben der Einführung eines zeitgemässen Lohnmodells wurde insbesondere die Dienstplanungssicherheit für die Mitarbeitenden verbessert.

Gründe für einen GAV

2020 erreichte den Regierungsrat des Kantons Uri ein Motionstext, in dem ein GAV für das KSU gefordert wurde. Dadurch sollten den Anliegen und Bedürfnissen des Gesundheitspersonals – insbesondere hinsichtlich Überbelastung und häufig wechselnder Dienstpläne – Gehör verschafft werden. Daraufhin empfahl der Regierungsrat im Jahr 2021 der Spitalführung, gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden (im Folgenden als Verbände bezeichnet), einen GAV zu prüfen, um dem Gesundheitspersonal eine Stimme zu geben. Ziel war es, zusammen mit den Verbänden und den Vertreter:innen der internen Arbeitnehmervertretung faire, verlässliche und mitbestimmte Arbeitsbedingungen zu schaffen.

 

Evaluation der Bedürfnisse

Anfangs 2023 haben das KSU und die Verbände die Bedürfnisse der Mitarbeitenden evaluiert. Während die Spitalführung die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung 2021 berücksichtigte, führten die Verbände so genannte Sounding-Boards mit den Mitarbeitenden durch. Ebenso wurden unabhängige Quellen (Literatur, Expertenmeinungen) berücksichtigt. «Die daraus gewonnenen Erkenntnisse der Verbände, Spitalführung und der unabhängigen Studien waren weitgehend deckungsgleich», so Fortunat von Planta, Spitaldirektor.

 

Identifizierter Handlungsbedarf

Als Handlungsbedarf haben die Spitalführung sowie die Verbände folgende Punkte eruiert:

  • Höhere Planungssicherheit bei der Dienstplanung und eine klarere Trennung von Arbeit und Freizeit
  • Ein modernes Lohnsystem, das ausserordentliche Leistungen berücksichtigt, Lohnanstiege nach dem 46. Lebensjahr ermöglicht und die in 24 Jahren entstandenen Ungleichheiten zwischen Lohnstufen und -klassen bereinigt
  • Spezifische Anliegen der Assistenz- und Oberärzteschaft, etwa die Verkürzung der 50-Stunden-Woche

 

Umgesetzte Verbesserungen

In den 13 Sitzungen, welche sich auf einen Zeitraum von fast zwei Jahren erstreckten, konnten unter anderem folgende zielführenden Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen vorgenommen werden:

 

  • Überarbeitetes Lohnmodell: Bisher kannte das KSU dasselbe Lohnsystem wie die kantonale Verwaltung mit Lohnklassen und Lohnstufen, mit welchem die gesellschaftlichen und branchenspezifischen Eigenheiten des Gesundheitswesens nicht mehr ausreichend gut abgebildet werden konnten. Im neuen Lohnsystem werden alle Mitarbeitenden entsprechend ihrer Funktion einem Lohnband zugeteilt. Ziel ist, dass die Mitarbeitenden in Zukunft zwischen 90 und 100 Prozent des Zentralschweizerischen Medianlohns für Akutspitäler erhalten.
  • Anreizsystem für Einspringen: Für kurzfristige Veränderungen in der Dienstplanung gibt es in Zukunft ein positives Anreizsystem. Demnach wird kurzfristiges Einspringen mit einer Zulage belohnt.
  • Klare Regelung für kurzfristige Kompensationen: Die Dienstpläne richten sich unverändert nach den Bedürfnissen des KSU als Arbeitgeberin. Dieser Grundsatz beinhaltet die Kompensation von Mehrstunden, für welche ein eindeutiges Regelwerk erarbeitet wurde.
  • Anpassungen der Inkonvenienz- und Pikettzulagen: Unter anderem wurde eine Samstagszulage eingeführt. Diese ist im Kanton Uri (z.B. in den Alters- und Pflegeheimen) und in allen Zentralschweizer Spitälern schon bekannt.
  • Treueprämie: Statt der bisherigen Dienstaltersgeschenke erhalten die Mitarbeitenden in Zukunft alle fünf Jahre zusätzliche Ferientage.
  • Reduzierung der Arbeitszeit der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte: Die wöchentliche Arbeitszeit wird von 50 Stunden auf 48 Stunden reduziert. Eine weitere Reduktion auf 46 Stunden pro Woche wird frühestens auf das Jahr 2026 eingeführt. Eric Vultier vom Verband der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) betont: «Damit folgt das KSU dem schweizweiten Trend nach einer Reduktion der Arbeitszeit für Assistenz und Oberärztinnen und -ärzte.»

Zudem wurden ein sachlicher Kündigungsschutz und schuldrechtliche Bestimmungen eingeführt. Im Zusammenhang mit dem GAV wird ein Solidaritätsbeitrag erhoben.

 

Kosten des GAV

Die Gesamtkosten des GAV belaufen sich auf 2.85 Mio. Franken pro Jahr, wobei rund zwei Drittel auf das angepasste Lohnmodell und rund 500'000 Franken auf die Anpassung der Inkonvenienz- und Pikettzulagen zurückzuführen sind.

 

Fazit

Die GAV-Verhandlungen dauerten knapp zwei Jahre. Sie verliefen jederzeit wertschätzend und auf Augenhöhe, immer mit Blick auf die Erwartungen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden. Daniele Pica von der Syna Gewerkschaft meint: «Die nun vorliegenden Arbeitsbedingungen tragen stark dazu bei, dass das KSU am Arbeitsmarkt ein attraktiver Arbeitgeber ist.» Ergänzend dazu sagt Sandra Hauger, Leiterin Pflege und Therapie am KSU: «Die Massnahmen, welche die Planungssicherheit bei der Dienstplanung erhöhen bzw. bessere Trennung zwischen Arbeit und Freizeit ermöglichen, sind innovativ und haben Vorzeigecharakter». Die Verbände und Gewerkschaften sowie die Spitalführung sind überzeugt, dass das KSU mit dem vorliegenden GAV gut auf die Herausforderungen, welche der Arbeitsmarkt mit sich bringt, vorbereitet ist.